Pressemitteilung vom 04.02.2018
FW-Volksbegehren
Altdorf – Die Wählervereinigung FREIE WÄHLER – Unabhängige Liste Altdorf e. V. (FW/UNA) macht am 10.02.2018 einen Informationsstand zum Volksbegehren „Abschaffen der Straßenausbaubeiträge“ und lädt auch zum Politischen Aschermittwoch am 14.02.2018 nach Altdorf-Eismannsberg ein. Bei beiden Veranstaltungen liegen Unterschriftenlisten zum Eintragen aus.
„Vor Ihrem Grundstück wird eine Straße wieder neu hergestellt oder ausgebaut und Sie als Grundstückseigentümer sollen dafür zahlen? Das ist ein typisches Problem im Spannungsfeld von Kommunen und Bürgern. Über kaum etwas streiten Bürger und Kommunen immer wieder so erbittert wie über den Straßenausbaubeitrag. Wenn vor dem Haus die Bagger und Teermaschinen anrollen, wird das für die Anlieger oft richtig teuer“, erläutert die FW/UNA-Vorsitzende Cordula Breitenfellner das derzeit bayernweit heiß diskutierte Thema.
Bei der Neugestaltung des Altdorfer Marktplatzes hatte mit aller Härte die zuständige Behörde die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung eingefordert, obwohl der Stadtrat seinerzeit beschlossen hat, diese nicht anwenden zu wollen. Im Namen der FW/UNA-Stadtratsfraktion hatte sich Breitenfellner deshalb hilfesuchend an die FW-Landtagsfraktion gewendet. Es freut deshalb die FW/UNA besonders, dass nun unter anderem deswegen ein Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge initiiert wurde.
Fakt ist, dass sich die Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg keine Sorgen um solche Beiträge machen müssen. Dort sehen die jeweiligen Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer diese Abgaben nicht vor. Auch Schleswig-Holstein hat zwischenzeitlich beschlossen, diese abzuschaffen. In anderen Bundesländern wird es den Kommunen mehr oder weniger selbst überlassen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Lediglich sieben Bundesländer sind es noch, die ihren Gemeinden keinerlei Spielraum lassen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Das sind: Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Die Kommunalabgabengesetze werden durch die jeweiligen Landtage beschlossen. Wie hoch die Beiträge ausfallen, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und in der örtlichen Beitragssatzung festgeschrieben. Das sog. „Hohenbrunner“-Urteil im November 2016 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof untermauert die Verpflichtung der Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen zu müssen und anzuwenden, solange das Kommunalabgabengesetz nicht geändert wird.
Doch nicht für alle Bauarbeiten müssen die Anlieger zahlen. Schließlich sind öffentliche Straßen Eigentum der Städte und Gemeinden. Ihre Instandhaltung – etwa die Ausbesserung von Schlaglöchern – ist allein Sache der Kommune. Nur für die Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße, darf die Kommune Beiträge erheben.
Von einer Erneuerung geht man aus, wenn eine alte und abgenutzte Straße wieder in ihren ursprünglichen Zustand gebracht wird. Voraussetzung ist, dass die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist. Hauptverkehrsstraßen halten etwa 25 Jahre lang. Bei wenig befahrenen Straßen in Wohngebieten können es auch 40 Jahre sein. Die Kommune muss die Straße in der Zwischenzeit laufend unterhalten und instandgesetzt haben, damit sie von den Anliegern Beiträge für die Erneuerung erheben darf.
Gerade das passiert aber nicht immer. Zahlreiche Kommunen lassen über Jahrzehnte ihre Straßen regelrecht 'vergammeln', obwohl sie die Pflicht zur laufenden Unterhaltung haben. Oft warten die Kommunen aus zum Teil selbst verschuldeter Finanznot - weil beispielsweise das Umsetzen von Prestigeprojekten wichtiger war, als die Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben - einfach nur ab, bis nur noch eine Grundsanierung den Zustand der Straße verbessern kann. Die Anliegereigentümer werden dann zur Kasse gebeten und das auch noch ohne ein Mitspracherecht zu besitzen hinsichtlich Umsetzung und Ausstattung. Aus diesem Grunde wird die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen folgerichtig als ungerecht kritisiert. Nachdem die Erhebung in Einzelfällen durchaus existenzbedrohend sein kann, ist diese Art der Erhebung abzuschaffen! Nachdem eine gute Infrastruktur analog den Themen Bildung, Digitalisierung und Gesundheit allen Menschen unserer Gesellschaft zu Gute kommt und auch als Maßstab eines hoch technologisierten, demokratischen und sozial gerechten Landes wie Deutschland dient, ist diese Angelegenheit als Gemeinschaftsaufgabe bei Bund und Ländern anzusiedeln!
ie CSU mag auf Druck der FREIEN WÄHLER zwar zwischenzeitlich wahltaktisch beschlossen haben, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen, wie jedoch die Zeitschiene, die beabsichtigte Umsetzung sowie die Landesregierung und die Mehrheitsverhältnisse im künftigen Bayerischen Landtag ausschauen werden, vermag niemand vorauszusehen, weshalb es unabdingbar ist, ein Volksbegehren durchzuführen, da dieses definitiv umgesetzt werden muss. Die FW/UNA wird daher in Altdorf auf dem Marktplatz vor der Sparkasse am Samstag, den 10.02.2018 ab 9:00 Uhr mit einem Informationsstand mit der Möglichkeit sich in eine Unterschriftenliste eintragen zu können vertreten sein. Wer als Wahlberechtigter diesen Termin nicht wahrnehmen kann, ist herzlich eingeladen am traditionellen Politischen Aschermittwoch der FW/UNA im Gasthof Hirschmann in Altdorf-Eismannsberg am 14.02.2018 um 18:00 Uhr teilzunehmen. Neben den Redebeiträgen von Cordula Breitenfellner und Thomas Dietz von der FW/UNA-Stadtratsfraktion zur Lokalpolitik wird Land- und Bezirksrat Armin Kroder unter anderem die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge thematisieren. Dabei wird es ebenfalls die Möglichkeit geben sich in Unterschriftenlisten für das Volksbegehren für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzutragen.