Pressemitteilung vom 06.04.2019

FW/UNA-Fraktion zu Baumaßnahmen für Familien und Senioren und zur „Altstraßenthematik“

Altdorf - Die FW/UNA-Stadträte Thomas Dietz, Dr. Hartmut Herzog, Adalbert Loschge und Dr. Peter Wack setzen sich dafür ein, dass Altdorf eine Stadt ist und bleibt, in der sich Familien und Senioren wohlfühlen können. Die FW/UNA-Fraktion wird außerdem in Kürze einen Antrag stellen, die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Altdorf bezüglich der sogenannten „Altstraßen“ bürgerfreundlich anzupassen.

 

Nach Feststellung der FREIEN WÄHLER fehlen leider weiterhin Plätze in Seniorenbetreuungseinrichtungen und auch altersgerechte Wohnungen. „Insofern begrüßen wir, dass ein Bauträger seniorengerechte Wohnungen am Eckgrundstück Hersbrucker Straße / Ohmstraße errichten möchte und auch auf dem Areal des ehemaligen „Seniorenheim Haas“ an der Nürnberger Straße sieht es danach aus, dass man hier in 2019 mit den geplanten Pflegeappartements vorankommt. Leider hört man schon länger nichts mehr von der im Sommer 2017 erstmals vorgestellten Planung der Rummelsberger Diakonie für eine Seniorenwohnanlage an der Prof.-Franz-Becker-Straße“, so FW/UNA-Vorsitzender Dr. Peter Wack. Für Familien und vor allem Kinder wird derzeit in Altdorf viel investiert: Der Neubau des AWO-Kinderhorts, die Neuerrichtung eines zeitgemäßen Jugendverkehrsübungsplatzes, der Neubau der Dreifachturnhalle am Bleichanger und der Bau eines Aufzuges an der Grundschule. Hier ergänzt FW/UNA-Fraktionsvorsitzender Thomas Dietz: „Es muss vorausschauend geplant werden und auch jetzt schon die mittelfristige Bevölkerungsentwicklung- und Struktur in Altdorf, die das für junge Familien attraktive zukünftige große Neubaugebiet Altdorf-Nord mit sich bringt, berücksichtigt werden. Daher müssen wir dafür sorgen, dass es in Rasch vielleicht doch noch mit einer Vergrößerung des Kindergartens klappt, dass im Neubaugebiet Altdorf-Nord eine Kindertagesstätte vorgesehen wird und dass die Kapazität der Mittagsbetreuung an der Grundschule erweitert wird und hier auch wieder schnell attraktive Außenanlagen für die Kinder zur Verfügung stehen!“

 

Auf Initiative der Freien Wähler wird nun im Frühjahr 2019 gerade das Kommunalabgabengesätz (KAG) geändert, so dass Kommunen die Ersterschließungsbeiträge für „Altstraßen“, die älter als 25 Jahre sind, nach eigenem Ermessen größtenteils bis komplett erlassen können. Bisher war im Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt, dass Kommunen ihren Bürgern Ersterschließungsbeiträge für Altstraßenfertigstellungen nur um ein Drittel erlassen dürfen. Mit der jetzigen Neuregelung sind die Kommunen nicht mehr verpflichtet, ihre Bürger bis 2021 mit Beitragsbescheiden zu belasten. Städte und Kommunen in Bayern haben nun völlig freie Hand, ob und in welchem Umfang sie die Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen, die älter als 25 Jahre sind und deren Beiträge im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen, abrechnen. Die Neuregelung ist ein Angebot an die Kommunen, einen Haken unter unklare und nicht mehr nachvollziehbare Altfälle zu setzen. Das ist eine gute Botschaft für alle Anlieger und für den Frieden in den Gemeinden! Zukünftig können Städte und Gemeinden auf die zweckgebundenen STRABS-Pauschalen zurückgreifen, um die fiktive Ersterschließung von Altstraßen abzugelten. So sieht es der Koalitionsvertrag bereits vor. Die Pauschalen in Höhe von 150 Millionen Euro (ab dem Jahr 2020) für alle Kommunen, stellt die Staatsregierung für die Kompensation der entfallenden Straßenausbau- und Ersterschließungsbeiträge jährlich bereit. Die FW/UNA wird nun noch abwarten, bis der Landtag das Kommunalabgabengesetz final geändert hat und dann einen entsprechenden Antrag stellen, die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Altdorf entsprechend anzupassen. Die FW/UNA wird bei ihrem Antrag konkret vorschlagen, dass den Bürgern für die sogenannten „Altstraßen“ 85 % der Kosten erlassen werden können!

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