Pressemitteilung vom 07.02.2013

Bildung ist gesamtgesellschaftliches Projekt

Die FW/UNA-Vorsitzende von Altdorf Cordula Breitenfellner mit dem Auszug aus dem Landeswahlgesetz, der die Umlage der Kosten für Volksbegehren regelt.

NÜRNBERGER LAND - Nach dem erfolgreichen von den FREIEN WÄHLERN initiierten Volksbegehren gegen Studiengebühren beziehen die Vertreter der FW-Ortsverbände des südlichen Landkreises Nürnberger Land gemeinsam Stellung in der damit verbundenen Bildungsdebatte.

"Die CSU hat bereits vor dem Volksbegehren gegen Studiengebühren mehrfach signalisiert, dass sie die von ihr damals ohne Not eingeführten Studiengebühren wieder abzuschaffen gedenke. Aufgrund des schwächelnden Regierungspartners FDP, der in diesem Punkt mit Koalitionsbruch droht, und den bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen, musste nun zwangsweise ein im Prinzip vollkommen unnötiges Volksbegehren auf Kosten der Bildung und der Bürger durchgeführt werden. Die durch das Volksbegehren entstandenen Kosten haben anteilsmäßig gemäß § 74 bayerisches Landeswahlgesetz neben dem Antragsteller, vor allem der Freistaat Bayern und die vielerorts finanziell angeschlagenen Kommunen und damit letztendlich der Steuerzahler zu tragen. Die dazu aufgewendeten Millionen an Euro, die durch diesen verantwortungslosen Politikpoker der schwarz-gelben Landesregierung regelrecht verbrannt werden mussten, hätten besser in viele sinnvolle Bildungsprojekte investiert werden können", kritisieren die FW-Ortsvorsitzenden und weiter: "Bildung, zu der neben der schulischen Grundausbildung auch das Erststudium bzw. die berufliche Ausbildung beispielsweise im Handwerk gehört, ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt und darf nicht durch finanzielle Hürden erschwert oder gar blockiert werden. Wenn Deutschland bei dem zu erwartenden demographischen Wandel unserer Gesellschaft eine Zukunft haben will und dabei Frieden, Freiheit und Demokratie wahren möchte, dann benötigen wir eine gut ausgebildete junge Generation mit Perspektiven! Der Landesregierung, vor allem der FDP sei deshalb nicht nur in Bezug auf das Volksbegehren ins Stammbuch geschrieben, laut Grundgesetz Artikel 20 Abs. 2 ist das Volk der Souverän! Der weit vor dem Volksbegehren klar erkennbare Wille des Volkes wurde wieder einmal mit Füßen getreten und parteitaktischem Kalkül untergeordnet zu Lasten des Volkes!"

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